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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

  • 1 Allgemeine Bedingungen

1.1 Die Leistungen der Elbland GmbH mit Sitz in 19322 Wittenberge, Rathausstraße 37, erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Der Vertrag kommt schriftlich zustande, Abweichungen sind nur zulässig im gegenseitigen Einvernehmen. Diese AGB´s haben auch dann ihre Gültigkeit, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden der Vertrag vorbehaltlos ausgeführt wird.
1.2 Sämtliche Änderungen bzw. Ergänzungen, alle Vereinbarungen sowie den Vertrag betreffende Mitteilungen und Nebenabreden, die zwischen der Elbland GmbH und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, bedürfen ausschließlich der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung dieser Schriftformklausel.
1.3 Sonstige Zusagen und Zusicherungen unserer Mitarbeiter und Vertreter sind nur wirksam, wenn sie von der Elbland GmbH schriftlich bestätigt werden.

  • 2 Leistungsumfang

2.1 Alle Leistungen der Elbland GmbH ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
2.2 Die Elbland GmbH ist berechtigt, die erforderlichen Leistungen die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind, durch Dritte ausführen zu lassen.

  • 3 Zahlungsmodalitäten

3.1 Alle Entgelte verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für zusätzliche Kosten außerhalb des Angebotes stellt die Elbland GmbH eine gesonderte Rechnung.
3.2 Es gelten die Zahlungsbedingungen wie bei Angebotsannahme schriftlich vereinbart. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt, ist dies maßgebend.
3.3 Bei nicht fristgemäßer Zahlung hat die Elbland GmbH das Recht, Verzugszinsen in Höhe von 8,5 v.H. pro Jahr und eine Säumnisgebühr in Höhe von 0,5 v.H. des noch fälligen Betrages zu erheben.
3.4 Die Aufrechnung von Forderungen bzw. das Zurückhalten von Zahlungen ist nur bei rechtskräftigen oder unbestrittenen Gegenforderungen zulässig.
3.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Falls uns Umstände bekannt werden, die auf eine Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit des Kunden oder auf Zahlungsunfähigkeit hinweisen, kann die Elbland GmbH die Lieferung von einer Vorauszahlung der Vergütung abhängig machen. Dies gilt auch, falls die Umstände zwischen Vertragsabschluss und Lieferung oder nach einer oder mehrerer Teillieferungen bekannt werden sollten. Falls der Kunde die Vorauszahlung ablehnt oder nach Fristsetzung nicht leistet, ist die Elbland GmbH zum Rücktritt vom Vertrag und zum Schadenersatz berechtigt.
3.6 Falls ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt bzw. das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, besteht ferner ein Rücktritts- und Schadenersatzrecht ohne weitere Voraussetzungen. Mit Zugang der Rücktrittserklärung werden sämtliche offene Rechnungen und Vergütungsansprüche sofort fällig und zahlbar.

  • 4 Regelung der Energieeinspeisung

4.1 Der Kunde kann für die Einspeisung der elektrischen Energie einen Vertrag mit dem örtlichen zuständigen Energieversorger schließen.

  • 5 Voraussetzungen für Montage- und Lieferleistungen; Mitwirkung des Kunden

5.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass in der Phase der Vorbereitung und Durchführung aller erforderlichen Montagearbeiten bzw. Erdarbeiten die Baufreiheit gewährleistet ist. Eventuell daraus resultierende Unkosten trägt der Kunde selbst. Der Nachweis der statischen Prüfung ist seitens des Kunden zu erbringen.
5.2 Soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist, hat der Kunde der Elbland GmbH und den von dieser beauftragten Dritten uneingeschränkten Zugang zu dem Gebäude zu gestatten.
5.3 Für sämtliche Nachweise und Genehmigungen, die für die ordnungsgemäße und rechtskonforme Ausführung erforderlich sind (z.B. Denkmalschutz), hat der Kunde Sorge zu tragen.
5.4 Die Elbland GmbH ist berechtigt im Falle des Annahmeverzuges durch den Kunden Schadensersatz zu verlangen. Im Moment des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Photovoltaik-Anlage auf den Kunden über.

  • 6 Vereinbarung über Lieferfristen und Lieferverzug

6.1 Grundsätzlich sind nur schriftlich vereinbarte Fristen und Termine bindend.
6.2 Kommt es aufgrund von mangelnder Mitwirkung des Kunden zur Verschiebung in der Einhaltung von Fristen oder Terminen, so verlängern sich diese entsprechend; sollte die Elbland GmbH die Verzögerung zu vertreten haben, gilt dieses nicht. Termin- und Fristvereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt, dass Lieferanten oder Kooperationspartner von der Elbland GmbH ihrerseits eingegangene Verpflichtungen erfüllen. Verzögerungen auf Grund höherer Gewalt und von Ereignissen, die uns die Leistung nicht nur vorübergehend erschweren oder unmöglich machen – insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn die bei von uns beauftragten Dritten oder deren Auftragnehmer eintreten – haben wir auch bei verbindlichen Terminen und Fristen nicht zu vertreten.
6.3 Sofern die Elbland GmbH einen Verzug durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzungen zu vertreten hat, haftet diese nach den gesetzlichen Bestimmungen, dies gilt auch bei einem Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen. Beruht der Verzug nicht auf einer von der Elbland GmbH zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung, ist der Schadensersatzanspruch des Kunden auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt auch, wenn der von der Elbland GmbH zu vertretende Verzug auf einer schuldhaften Verletzung einer unserer wesentlichen Vertragspflichten beruht.

  • 7 Versendungsleistung; Gefahrtragung

7.1 Der Verkäufer trägt die Versandkosten, die Verpackung und die Versandversicherung. Eine zusätzliche Bruchversicherung wird von uns nur auf Wunsch des Käufers und gegen Berechnung der Versicherungsgebühr abgeschlossen. Weitere Verpflichtungen werden von uns insoweit nicht übernommen.
7.2 Die Art des Versandes wird von der Elbland GmbH gewählt.

  • 8 Eigentumsvorbehalt

8.1 Erst nach vollständiger Zahlung des Entgeltes geht das Eigentum aller Komponenten der Photovoltaik-Anlage auf den Kunden über. Bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes behält sich die Elbland GmbH das Eigentum an der Photovoltaik-Anlage vor.
8.2 Bei Zahlungsverzug oder anderen Pflichtverletzungen des Kunden, ist die Elbland GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden wir die Photovoltaik-Anlage herausverlangen, die Kosten der Demontage der Photovoltaik-Anlage und für technische Veränderungen, die durch die Montage der Anlage bedingt waren oder auf Wunsch der Kunden erfolgt sind, trägt der Kunde selbst.
8.3 Der Kunde hat bis zum Eigentumsübergang die Photovoltaik-Anlage zu warten und angemessen zum Neuwert gegen Brand, Diebstahl und die sonst üblichen Risiken zu versichern.
8.4 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Photovoltaik-Anlage ist dem Kunden während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts untersagt. Die Weiterveräußerung der Photovoltaik-Anlage ist gestattet, wenn der Kunde nicht in Verzug ist. Die entstehende Forderung aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Photovoltaik-Anlage tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Die Elbland GmbH ermächtigt den Kunden widerruflich, die an die Elbland GmbH abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für die Elbland GmbH einzuziehen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, kann die Einziehungsermächtigung widerrufen werden.
8.5 Wird die von der Elbland GmbH gelieferte Vorbehaltsware mit in fremden Eigentum stehender Ware verarbeitet oder verbunden, steht uns das Eigentum an der neuen Sache in dem Bruchteil zu, der unserem Rechnungswert unserer Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung entspricht. Erwirbt der Käufer kraft Gesetz das Alleineigentum an der neuen Sache durch Verarbeitung oder Verbindung, ist sich die Elbland GmbH mit dem Käufer darüber einig, dass der Käufer der Elbland GmbH das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis unseres Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der entstandenen neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung überträgt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
8.6 Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter wird der Kunde auf das Eigentum der Elbland GmbH hinweisen und dieElbland GmbH unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die Elbland GmbH die im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Eigentumsrechte der Elbland GmbH entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
8.7 Die überreichte Angebotsmappe bleibt bis zur Auftragserteilung des Kunden Eigentum der Elbland GmbH.

  • 9 Haftung für Sachmängel

Für Mängel haften wir wie folgt:
9.1 Der Kunde versichert, dass Unbefugte zur Photovoltaik-Anlage keinen Zugang haben. Während der Gewährleistungsfrist darf die Photovoltaik-Anlage ausschließlich durch eine qualifizierte Fachfirma gewartet und instand gehalten werden.
9.2 Grundsätzlich sind der Elbland GmbH gegenüber Sachmängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen und zu rügen.
9.3 Sollte die Photovoltaik-Anlage bei Abnahme einen Mangel aufweisen, ist die Elbland GmbH innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt den Mangel zu beseitigen.
9.4 Nach Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde nach Setzen einer angemessenen Nachfrist – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gem. Art. 11 – die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
9.5 Natürliche Abnutzungen sind von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Weiterhin ausgeschlossen sind Schäden infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und Nichtbeachtung von Betriebsanweisungen, sowie Schäden, die durch Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder von der Elbland GmbH nicht eingeschalteter Dritter entstehen.
9.6 Nach 5 Jahren nach Abnahme der Photovoltaik-Anlage verjähren die Haftungsansprüche auf Sachmängel.
9.7 Unabhängig von den Sachmängelhaftungsansprüchen gewähren die Hersteller zusätzlich eine Garantie gemäß den jeweiligen Herstellungsangaben. Im Falle einer Garantieleistung behält sich die Elbland GmbH vor, den Hersteller des jeweiligen Produkts prüfen zu lassen, ob ein Garantiefall vorliegt. Falls ein Garantiefall vorliegt, ist es Sache des Produktherstellers, geeigneten Ersatz zu erbringen oder die Reparatur zu veranlassen. Eine Kostenübernahme für Garantieleistungen ist grundsätzlich Sache der Hersteller des von ihm bestätigten und defekten Produkts. Die Elbland GmbH ist im Falle einer Insolvenz bzw. Nichterbringung der Garantieleistung seitens des Herstellers zu einer Garantieleistung nicht verpflichtet.

  • 10 Abnahme

10.1 Wenn die Photovoltaik-Anlage betriebsfertig montiert ist, erfolgt die Abnahme durch den Kunden.
10.2 Von den beiden Vertragspartnern ist ein Abnahmeprotokoll zu führen und nach erfolgter Abnahme zu unterzeichnen.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet innerhalb einer angemessenen von der Elbland GmbH gesetzten Frist die Photovoltaik-Anlage abzunehmen, anderenfalls kann die Elbland GmbH einen Dritten zur Durchführung der Abnahme und Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls beauftragen, welches einer Abnahme gleich steht. Eine Abnahme ist ebenfalls erfolgt, wenn der Kunde die Photovoltaik-Anlage in Gebrauch nimmt.

  • 11 Lieferung, Abnahme durch Kunden, Transportschäden

Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Lieferungen sind nur an Lieferadressen innerhalb der EU möglich, außerhalb der EU vorher bitte anfragen.

Der Kunde trägt dafür Sorge, dass zum vorgesehenen Lieferzeitpunkt das Produkt ordnungsgemäß am vereinbarten Lieferort abgeliefert werden kann.
Im Falle etwaiger Mängelrügen durch den Kunden ermöglicht und gewährt dieser der Elbland GmbH und dessen Personal Zutritt zu den entsprechenden Geräten/ Räumen bzw. Anlagen.

Transportschäden

Für Verbraucher gilt:
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

Sollte bei der Zustellung einer Sendung eine Beschädigung festgestellt werden, die der Speditionsfahrer nicht auf einem Formular der Spedition quittieren kann, beachten Sie bitte folgendes:
Bitte entnehmen Sie den Lieferschein (angebracht auf der Sendung) und vermerken den Schaden auf unserem Original-Lieferschein. Lassen Sie sich bitte diese vom Fahrer der Spedition mit Unterschrift quittieren.
Bitte lassen Sie zusätzlich nochmals den Namen und das Kfz-Kennzeichen des Spediteurs in Druckbuchstaben ergänzen. Abschließend würden wir Sie bitten das beschädigte Paket fotographisch zu dokumentieren.

Für Unternehmer gilt:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

  • 12 Spezifikationsänderungen

12.1 Wie behalten uns das Recht vor, die Spezifizierung der Produkte nach Rücksprache mit dem Kunden zu ändern.
Eine Änderung erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung vergleichbarer Qualität der Komponenten.

  • 13 Recht auf Rücktritt

13.1 Der Kunde hat ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ab Auftragserteilung.

Unsere Widerrufsbelehrung finden Sie unter: www.elbland-solar.de/widerruf

13.2 Individuelle Kosten, die seitens der Elbland GmbH entstanden sind, können in Rechnung gestellt werden. Die Höhe beträgt mindestens 1% des Bruttoauftragswertes.

  • 14 Gewährleistung

14.1 Bei allen Waren aus unseren Angeboten bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte.

14.2 Die Ansprüche von Verbrauchern wegen Mängeln an der Ware richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich aus den nachstehenden Regelungen dieses Abschnitts nichts anderes ergibt.

14.3 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Lieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ebenfalls 1 Jahr ab Lieferung der Ware, wenn der Kunde Verbraucher ist. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB bleibt hiervon unberührt. Bei der Lieferung gebrauchter Sachen an Unternehmer sind Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen.

14.4 Gegenüber Unternehmern leistet die Elbland GmbH für Mängel der Ware zunächst nach der Wahl von der Elbland GmbH Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

14.5 Unternehmer müssen der Elbland GmbH offensichtliche Mängel der gelieferten Ware innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen ab Empfang der Ware anzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.

14.6 Bei Unternehmern gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung von der Elbland GmbH als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware dar.

14.7 Im Falle dass der Unternehmer Aufwendungsersatz gem. § 478 Abs. 2 BGB fordert, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts.

14.8 Die einjährige Gewährleistungsfrist (14.3) sowie die in diesem Abschnitt (14.) aufgeführten Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Elbland GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von der Elbland GmbH zurechenbaren Personenschäden oder bei Arglist, sowie im Fall des Lieferregresses gemäß der §§ 478, 479 BGB. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon ebenfalls unberührt.

14.9 Bei Gewährleistungsfällen wenden Sie sich bitte direkt an nachfolgende Adresse: Elbland GmbH, Rathausstraße 37, 19322 Wittenberge; Tel. +49 171 166 99 00

  • 15 Garantie

15.1 Produktbeschreibungen stellen keine Garantien dar.

15.2 Die Elbland GmbH weist im Rahmen der Produktbeschreibungen auf Garantien der Hersteller (sog. Herstellergarantien) hin, die die Elbland GmbH nicht binden. Die Elbland GmbH erteilt grundsätzlich keine Garantien, es sei denn, dies wird gesondert in einem Garantieversprechen vereinbart. Die Elbland GmbH ist gerne bereit, die Kunden bei der Geltendmachung von Herstellergarantien gegenüber dem Hersteller zu unterstützen. Im Falle eines Garantieanspruchs außerhalb des Gewährleistungszeitraums übernimmt die Elbland GmbH keine Montagekosten.

15.3 Wird dem Kunden von der Elbland GmbH über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus eine Garantie gewährt, so kann er vorbehaltlich einer anderweitigen Zusage, aus dieser Garantie keine Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz herleiten, sondern nur Ansprüche auf Nachbesserung. Er kann hieraus ebenfalls keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder auf Ersatzgeräte für die Zeit der Reparatur herleiten.

15.4 Die Garantiefrist beginnt mit der Lieferung der Ware an den Kunden und wird durch die Nachbesserung nicht unterbrochen oder gehemmt. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

15.5 Bei Garantiefällen wenden Sie sich bitte direkt an nachfolgende Adresse: Elbland GmbH, Laborstraße 1, 19322 Wittenberge; Tel..

  • 16 Schlussbedingungen

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.
16.2 Die Vertragspartner verpflichten sich, sollte der Vertrag rechtliche oder tatsächliche Lücken aufweisen, anstelle der fehlenden Bestimmung unverzüglich eine gültige Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit diesem Vertrag verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Bis zu dieser Vereinbarung soll eine angemessene Regelung gelten, die den Vorstellungen der Vertragspartner und dem Sinn und Zweck der Vereinbarung am nächsten kommt. So ist auch zu verfahren, wenn einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind.
16.3 Sollten während der Vertragsdauer Umstände eintreten, welche die technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Auswirkungen dieses Vertrages so wesentlich berühren, dass Leistungen und Gegenleistungen nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, so kann jeder Vertragspartner eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Bedingungen verlangen.
16.4 Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist der Hauptsitz der Firma Elbland GmbH, Rathausstraße 37, 19322 Wittenberge, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
16.5 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

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Kontaktieren Sie uns bei Rückfragen zu unseren AGB`s .

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